EuGH: Keine Cookies ohne Zustimmung Quelle:pixabay.com

EuGH: Keine Cookies ohne Zustimmung

In der mit Spannung erwarteten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof den deutschen Sonderweg bei Cookies für unzulässig erklärt.

Webseiten dürfen Cookies nur dann auf dem Rechner der Nutzer speichern, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben. Zudem müssen die Nutzer detailliert informiert werden, wenn die Cookie-Daten an Dritte weitergegeben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg nun klargestellt.

Die Rechtslage betrifft jedoch nicht nur kosmetische Änderungen auf den Websites. Denn mit den Cookie-Bannern muss den Nutzern auch die Gelegenheit gegeben werden, ihre Zustimmung zu verweigern.

Mit ihrer Entscheidung beenden die europäischen Richter einen deutschen Sonderweg. Bisher lässt das Telemediengesetz die Speicherung von Cookies zu, wenn die Nutzer nur informiert werden.

Quelle: heise.de