Am 01.12.2021 tritt das neue TTDSG in Kraft. Quelle:pixabay.com

Am 01.12.2021 tritt das neue TTDSG in Kraft.

Das Gesetz enthält einige Neuerungen und Klarstellungen für Websitebetreiber. Die Wichtigste: Ab dem 01.12.2021 steht klar im Gesetz, dass die meisten Cookies und Tracking-Dienste eine echte Einwilligung benötigen.

Spätestens jetzt ist klar: Der Webseitenbetreiber muss die Einwilligung einholen und zwar auf Grundlage einer klaren und umfassenden Informationen. Zwar steht im Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) nicht wie Sie die Einwilligung einholen müssen, aber es ist klar das dies nur über ein sog. Cookie Consent Tool geschehen kann. Eine Ausnahme bilden Webseiten die ausschließlich technisch notwendige Cookies verwenden, die für den Betrieb einer Webseite essentiell erforderlich sind. Das sind zum Beispiel Session Cookies für Warenkörbe, Sprachpakete oder Zahlungsprozesse.

 

Sollte man nach Inkrafttreten des TTDSG weiterhin kein entsprechendes Cookie Consent Banner auf seiner Webseite installiert haben, kann es neben einer Abmahnung u.a. zu Bußgeldern wegen Verstoßes gegen die DSGVO bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent Ihres Umsatzes kommen. Zudem kann wegen Verstoßes gegen das TTDSG ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro gegen Sie festgesetzt werden.

 

Es besteht also dringender Handlungsbedarf! Kontaktieren Sie uns.

 

Quelle: eRecht24

Quelle: TTDSG

Quelle: heise.de